Angestellte erhalten als Jubiläumszuwendung bei Vollendung einer Dienstzeit

 
von 25 Jahren 306,78 EUR
von 40 Jahren 409,03 EUR
von 50 Jahren 511,29 EUR

Der Anspruch auf Zahlung der Jubiläumszuwendung ist ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Er unterliegt somit der sechsmonatigen Ausschlussfrist des § 70 BAT.

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