Angestellte erhalten als Jubiläumszuwendung bei Vollendung einer Dienstzeit
von 25 Jahren | 306,78 EUR |
von 40 Jahren | 409,03 EUR |
von 50 Jahren | 511,29 EUR |
Der Anspruch auf Zahlung der Jubiläumszuwendung ist ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Er unterliegt somit der sechsmonatigen Ausschlussfrist des § 70 BAT.
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