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Eine Reihe von internationalen Grundsatzerklärungen (Deklarationen) und Konventionen betreffen sozialrechtliche Problembereiche (vgl. die Nachweise bei Grüner, a. a. O.). Völkerrechtlich entfalten Deklarationen und Konventionen keine Bindungswirkung für den Einzelnen. Auch der beitretende Staat wird erst dann gebunden, wenn er die Konvention ratifiziert. Hierdurch verpflichtet er sich, sein nationales Sozialversicherungssystem an die Konvention anzupassen.

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