Im Rahmen des Zuflussprinzips werden Nachzahlungen für Vorjahre im Jahr der Auszahlung der Zusatzversorgungskasse gemeldet. Diese gemeldeten Entgelte werden bei der Rentenberechnung in Versorgungspunkte umgerechnet. Bei der Ermittlung der Versorgungspunkte im kapitalfinanzierten Punktesystem werden die gemeldeten Entgelte durch ein gleich bleibendes Referenzentgelt dividiert und mit einem Altersfaktor, der in dem jeweiligen Jahr gilt, multipliziert (vgl. Teil I 5.1).

Diese Altersfaktoren sinken in der Regel, je älter ein Versicherter in dem Jahr der Umrechnung der gemeldeten Entgelte in Versorgungspunkte ist. Damit könnte der Beschäftigte durch die spätere Berücksichtigung der Nachzahlung einen Nachteil erleiden.

Die Tarifvertragsparteien sehen hier einen so genannten Nachteilsausgleich zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber vor. Zur genauen Abwicklung dieses Nachteilsausgleichs haben die Tarifvertragsparteien keine detaillierten Angaben gemacht.

Werden Nachteilsausgleiche geltend gemacht, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Zusatzversorgungseinrichtung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge