Zu den Versorgungspunkten, die in einem Jahr aufgrund des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und des Alters des Versicherten erworben werden, kann es noch zusätzliche Punkte (sog. Bonuspunkte) geben.

Wenn die Zusatzversorgungseinrichtung durch ihre Geldanlage höhere Zinsen erwirtschaften kann, als mit dem Punktemodell zugesagt sind (3,25 %/5,25 %), entstehen Überschüsse. Diese werden nach Ablauf eines Jahres festgestellt. Aus den Überschüssen werden die Verwaltungskosten finanziert, sowie die sozialen Komponenten (vgl. Teil I 5.6). Zudem müssen Rückstellungen gebildet werden. Sind danach noch weitere Überschüsse vorhanden, so können diese verteilt werden. Die Verteilung erfolgt auf alle Versicherten, die am 31. Dezember des Vorjahres in der Zusatzversorgung angemeldet waren, entsprechend der Höhe ihres Punktekontos. So erhalten Versicherte umso mehr Anteile von den Überschüssen, je mehr Versorgungspunkte sie bereits auf ihrem Versorgungskonto angesammelt haben.

Nicht alle Zusatzversorgungskassen konnten nach dem Systemwechsel im Jahr 2002 in ein vollständig kapitalgedecktes System umsteigen und mussten daher die bisherige Umlagefinanzierung beibehalten. Diese Kassen können daher tatsächlich noch keine Kapitalerträge erwirtschaften, die sie an die Versicherten weitergeben können.

Für die Berechnung der Bonuspunkte ist daher zu differenzieren:

  • Soweit eine (teilweise) Kapitaldeckung vorhanden ist, werden die tatsächlich erzielten Kapitalerträge veranschlagt.
  • Soweit keine Kapitaldeckung vorhanden ist, wird jährlich die laufende Verzinsung der zehn größten Pensionskassen in Deutschland gemäß dem jeweils aktuellen Geschäftsbericht der Bundesanstalt für Finanzierungsdienstleistungsaufsicht zugrunde gelegt.

Überschüsse werden vom zuständigen Gremium der Zusatzversorgungseinrichtung festgestellt. Von diesen Überschüssen werden nach Abzug der Verwaltungskosten vorrangig die sozialen Komponenten (vgl. Teil I 5.6) und dann die Bonuspunkte finanziert. In aller Regel haben die Zusatzversorgungskassen in den zurück liegenden Jahren – soweit Überschüsse entstanden waren – diese in Rückstellungen eingestellt, um auch in finanziell schlechteren Zeiten die hohen Zinszusagen (3,25 % + 5,25 %) erfüllen zu können.

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