Die Regelung des § 77 Abs. 1 ThürPersVG entspricht dem Anhörungsrecht des § 87 Abs. 1 BPersVG und umfasst auch die Personalplanung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge