§ 81 Abs. 1 Nr. 8 LPVG BW geht über die Regelungen des Bundes hinaus und gewährt ein Mitwirkungsrecht bei der Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung. Es geht hier um die allgemeinen Grundlagen der Stellenbewertung, wie sie dann bei weiteren Beteiligungsfällen wie Stellenausschreibung, Eingruppierung der Beschäftigten oder Beamten, Personalplanung und Personalanforderung eine Rolle spielen können. Gerstner-Heck subsumiert hierunter die Methodik der Stellenbewertung, aber auch die Grundsätze zu den Bewertungsmerkmalen und der Gewichtung.

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