In § 61 Abs. 4 Satz 2 PVG-HB wird der Grundsatz der Bindung an die Beschlüsse definiert. In personellen Angelegenheiten der Beamten und in organisatorischen Angelegenheiten treffen ungeachtet eines Beschlusses der Einigungsstelle der Vorstand der Bürgerschaft, des Senats, des Magistrats der Stadtgemeinde Bremerhaven und weitere aufgeführte oberste Dienststellen eine eigene Entscheidung nach § 61 Abs. 4 Satz 3 PVG-HB. Für diese Fälle sieht lediglich §§ 61 Abs. 4 Satz 4 PVG-HB eine Frist von 2 Monaten vor, die jedoch nur auf Antrag eines am Verfahren beteiligten Personalrat ausgelöst ist.

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