Die Dienstgeberseite und die Beschäftigtenseite ist mit je 3 Beisitzern in der Einigungsstelle vertreten.
Dienstgeberseite
Die oberste Dienststelle bestimmt ihre Vertreter.
Beschäftigtenseite
Die 3 Beisitzer, die die Beschäftigten repräsentieren, werden von der bei der obersten Dienststelle zuständigen Personalvertretung bestellt. Es müssen sich mindestens ein Beamter und ein Vertreter der übrigen Gruppen darunter befinden. Eine Ausnahme bildet ein Verfahrensgegenstand der lediglich eine Gruppe betrifft. Dann könnte, nicht muss, nur diese Gruppe vertreten sein.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen