Nach ganz herrschender Meinung haben Beamte kein Streikrecht, da es sich mit dem Rechtsstatus der Beamten und den ihnen zugewiesenen Funktionen nicht vertragen würde, wenn sie für ihre Belange gegen den Gesetzgeber streiken. Ein Streik von Beamten würde sich zudem auch nicht für oder gegen eine tarifliche Regelung richten, sondern gegen die entsprechenden beamtenrechtlichen Gesetze, die die Arbeitsbedingungen regeln, sodass die o. g. Voraussetzungen eines Streiks nicht gegeben wären. Sollten Beamte sich dennoch an einem Streik beteiligen, wäre dies eine Dienstpflichtverletzung.

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