Überblick

Mit dem "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" wird erstmals der Begriff des "Arbeitsvertrags" gesetzlich definiert. Der Gesetzgeber fügt in das BGB einen neuen § 611a ein. Der Bundestag hat die Gesetzesänderung am 21.10.2016 verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25.11.2016 zugestimmt.

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