Entscheidungsstichwort (Thema)

Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Betriebliche Altersversorgung - Zeitliche Beschränkung der Wirkungen des Urteils in der Rechtssache C-262/88, Barber

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Wie sich aus dem Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber) ergibt, verstößt es gegen Artikel 119 EWG-Vertrag, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines ergänzenden betrieblichen Versorgungssystems aufgrund der Festsetzung eines je nach Geschlecht unterschiedlichen Rentenalters erst in einem höheren Alter als eine Arbeitnehmerin in der gleichen Lage Anspruch auf eine Betriebsrente hat.

2. Die Richtlinie 86/378/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit steht vorbehaltlich der Antwort auf die dritte Vorlagefrage der unmittelbaren und sofortigen Geltendmachung von Artikel 119 EWG-Vertrag vor den staatlichen Gerichten nicht entgegen.

3. Gemäß dem Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber) kann die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EWG-Vertrag zur Stützung der Forderung nach Gleichbehandlung auf dem Gebiet der betrieblichen Renten nur für Leistungen geltend gemacht werden, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 geschuldet werden, vorbehaltlich der Ausnahme, die für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige vorgesehen ist, die vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt haben.

 

Normenkette

BetrAVG § 1; EWGRL 378/86 Art. 8 Abs. 1-2; EWGVtr Art. 119

 

Beteiligte

Michael Moroni

Collo GmbH

 

Verfahrensgang

ArbG Bonn (Entscheidung vom 14.02.1991; Aktenzeichen 5 Ca 2261/90)

 

Fundstellen

DB 1994, 228 (T)

NJW 1994, 645

EuGRZ 1994, 112

EuGH-Tätigk 1993, Nr. 36, 4-6 (T)

NVwZ 1994, 471

BetrAV 1994, 21-23 (T)

NZA 1994, 165

NZA 1994, 165-167 (T)

ZIP 1994, 640

ABl.EG 1994, Nr. C 27/1 (T)

AP BGB § 242, Nr. 118 Gleichbehandlung (T)

AP BetrAVG § 1, Nr. 16 Gleichbehandlung (T)

AP EWG-Vertrag Art. 119, Nr. 54 (T)

AR-Blattei ES 690, Nr. 6 (T)

AR-Blattei ES 800, Nr. 101 (LT1-3)

Bibliothek, BAG (T)

EuroAS 1994, Nr. 1, 11 (T)

EzA-SD 1994, Nr. 11, 4 (L1-2)

EzA EWG-Vertrag Art. 119, Nr. 16 (LT1-3)

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