Kurzbeschreibung

Die Übersicht enthält die Entgeltarten, deren Beitragspflicht in der Unfallversicherung abweichend von den übrigen Sozialversicherungszweigen beurteilt wird. Aufgelistet sind die Entgeltart, die unfallversicherungsrechtliche Beurteilung mit Erläuterung und entsprechender Rechtsgrundlage.

Wichtige Hinweise

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Entgelt der Versicherten Teil der Berechnungsgrundlage für den Beitrag des Arbeitsgebers (§153 SGB VII). Der Arbeitgeber meldet das beitragspflichtige Entgelt im Lohnnachweis zur Unfallversicherung. Die Beitragspflicht des Entgelts richtet sich nach den §§ 14 und 17 SGB IV und der Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Hinweis

Die Tabelle wurde herausgegeben von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.)

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