Soweit im TVÜ-VKA bzw. im TVÜ-Bund die Fortgeltung von zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des TVöD geltenden Tarifverträgen geregelt ist, können sich aus diesen tariflichen Regelungen ebenfalls Entgeltansprüche ergeben. Hierzu zählen:
- Tarifverträge über die Bewertung der Personalunterkünfte vom 16. März 1974 (§ 36 Abs. 1 Buchst. a TVöD);
- Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen gem. § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT vom 11. Januar 1962 (§ 23 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA);
- Tarifvertrag über die Gewährung von Zulagen gem. § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT-O vom 8. Mai 1991 (§ 23 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA).
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