Unter Einstellung versteht man die Eingliederung eines Bewerbers in die Dienststelle; sie erfolgt normalerweise durch Abschluss eines Arbeitsvertrages bzw. – bei Auszubildenden – eines Ausbildungsvertrages und tatsächliche Aufnahme der vorgesehenen Tätigkeit. Eine Einstellung in diesem Sinn ist (grundsätzlich; siehe nachfolgende Ausnahmen!) auch der Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses sowie dessen Verlängerung, eine Beschäftigung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung), die Übernahme eines befristet Beschäftigten in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder die Umwandlung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses in eine Vollzeitbeschäftigung. Mitbestimmungspflichtig ist auch der Wechsel der Beschäftigtengruppe, beispielsweise die Übernahme eines Arbeiters ins Angestelltenverhältnis.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge