Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Einstellung / 11.3 Anspruch auf Information über die Auswahlentscheidung

Stefanie Hock
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Mit der endgültigen Übertragung der ausgeschriebenen Stelle auf einen Bewerber werden vollendete Tatsachen geschaffen. Zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes ist es daher nach Auffassung des BAG wie auch des BGH geboten, den abgelehnten Bewerbern die Auswahlentscheidung rechtzeitig mitzuteilen. Ihnen wird damit Gelegenheit gegeben, vorläufigen Rechtsschutz zu erreichen.[1] Dabei genügt nicht die lediglich (negative) Mitteilung, dass die Wahl nicht auf den Bewerber gefallen war, sondern sie muss auch das positive Ergebnis der beabsichtigten Stellenbesetzung umfassen. Der BGH lässt dabei offen, ob der erfolgreiche Mitbewerber stets namentlich genannt werden muss und/oder ob es erforderlich und ausreichend ist, zumindest in groben Zügen die Gründe für die Endentscheidung darzulegen. Nach Auffassung des BGH muss die Mitteilung jedenfalls so gehaltvoll sein, dass der abgelehnte Bewerber in die Lage versetzt wird, die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs abschätzen zu können.[2] Des Weiteren ist nach Auffassung des BGH ab Zugang der Mitteilung eine Frist von mindestens 2 Wochen zu wahren, um dem abgelehnten Bewerber eine sachgemäße Rechtsschutzentscheidung zu ermöglichen. Insbesondere muss dem abgelehnten Bewerber auf Verlangen Einsicht in die einschlägigen Bewerbungs- und Entscheidungsunterlagen gegeben werden. Hat nach Ablauf der Frist der Bewerber keine Rechtsmittel eingelegt, kann die Stelle auf Dauer besetzt werden.

[1] BGH, Urteil v. 6.4.1995, III ZR 183/94, NJW 1995 S. 2344; BAG, Urteil v. 2.12.1997, 9 AZR 668/96, NZA 1998 S. 882, 884; BAG, Urteil v. 24.3.2009, 9 AZR 277/08.
[2] BGH, a. a. O.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 12.3.1 Entgeltgruppe 5
    1
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 84 BPersVG (und ... / 3.10.6 Disziplinarklage
    1
  • Schichtarbeit / 4 Schichtarbeit
    1
  • Altersgrenze / 2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 33 Abs. 1a TVöD
    0
  • Altersgrenze / 4.1 Weiterbeschäftigung nach § 33 Abs. 5 TVöD
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe VIII
    0
  • Anlage 1a zum BAT VKA / Vergütungsgruppe Vlll
    0
  • Arbeitsunfähigkeit / 9 Anzeigepflicht
    0
  • Arbeitszeit / 2.4.1 Gleitzeitmodelle
    0
  • Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit
    0
  • Ausbildung / 2.3.2.2 Freistellung gem. § 12a TVAöD
    0
  • Beschäftigungszeit (§ 19 BAT) / 3.1.2 Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses"
    0
  • Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a
    0
  • Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 6.5 Protokollerklärungen, Klammerzusätze, Niederschriftserklärungen
    0
  • Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    0
  • Entgelt / 3.7.1 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
    0
  • Entgelt / 4.1.1 Stufenlaufzeitverkürzung
    0
  • Entgelt / 8.8 Die Rundungsregel bei der Entgeltberechnung
    0
  • Entgeltordnung VKA / VI. Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst
    0
  • Feiertage, Entgelt bei Feiertagsarbeit / 5.4 Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Methoden und Use Cases: Toolbox Agiles Qualitaetsmanagement
Toolbox Agiles Qualitätsmanagement
Bild: Haufe Shop

Das klassische Qualitätsmanagement wird den Ansprüchen von heute agil agierenden Organisationen nicht mehr gerecht. Die Toolbox stellt die zentralen Elemente eines agilen Qualitätsmanagements anhand von Use Cases, Arbeitsvorlagen und Beispielen vor.


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren