Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 1 und 3 des TVÜ-VKA ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "Abbildung" der Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege auch für den Angestelltenbereich geöffnet, um so das gesamte Entgeltgruppengefüge zu nutzen und eine ausgewogene Differenzierung und "Feineinstellung" bei den Entgeltgruppen zu erreichen. So wurden Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe VIII mit kurzem Aufstieg nach VergGr. VII der EG 4 teils der EG 5 (z. B. Laborant, Geomatiker) zugeordnet und Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe VIb mit kurzem Aufstieg nach Vc der EG 7 teils der EG 8.

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