In diesem Abschnitt sind abweichend von allen anderen Abschnitten des Besonderen Teils der Entgeltordnung auch die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst und der Entgeltgruppen 13 bis 15 des Allgemeinen Teils der Entgeltordnung aufgeführt. Bei den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für den Sparkassenbereich wurde die Unterscheidung zwischen "Kundenbedienung" und "Kundenberatung" aufgehoben und die Tätigkeitsmerkmale des Kundenberaters neu strukturiert. Bisher lag die Grundeingruppierung der Kundenberater bei Vergütungsgruppe Vb ("kleine" Entgeltgruppe 9 mit besonderer Stufenlaufzeit und Endstufe 5). Beschäftigte, welche in der Kundenberatung tätig sind, können nunmehr beginnend ab Entgeltgruppe 5 eingruppiert werden. Hierbei wurde eine Durchlässigkeit geschaffen bis zur Entgeltgruppe 15.

Näher zu den Besonderheiten dieser Sparte und zur Eingruppierung der in dieser Sparte Beschäftigten siehe die Darlegungen zum Besonderen Teil Sparkasse.

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