19.3.1 Abschn. XV: Beschäftigte in der Konservierung, Restaurierung, Präparierung und Grabungstechnik

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XV – Beschäftigte in der Konservierung, Restaurierung, Präparierung und Grabungstechnik beruhen auf den Regelungen der Anlage 1a zum BAT, die grundlegend überarbeitet wurden. Dabei wurden den neuen hochschulrechtlichen Ausbildungsgänge Rechnung getragen, die umfangreichen Kataloge der Protokollerklärungen zu den einzelnen Tätigkeitsmerkmalen aktualisiert und die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung auf die Entgeltgruppen 13 bis 15 ausgedehnt.

19.3.2 Abschn. XVI: Laboranten

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XVI – Laborantinnen und Laboranten beruhen inhaltlich unverändert auf den Tätigkeitsmerkmalen in dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT.

19.3.3 Abschn. XVII: Leiter von Registraturen

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XVII – Leiterinnen und Leiter von Registraturen beruhen inhaltlich unverändert auf den Tätigkeitsmerkmalen in dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT.

19.3.4 Abschn. XVIII: Beschäftigte in Leitstellen

Die speziellen Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XVIII – Beschäftigte in Leitstellen gelten sowohl für Rettungsleitstellen als auch für integrierte Leitstellen. Das bisherige Eingruppierungsniveau wurde angehoben.

Die bisherige Mindesteingruppierung in der Vergütungsgruppe VIb BAT entsprechend Entgeltgruppe 6 wurde auf die Entgeltgruppe 9a angehoben, für Leiter Vergütungsgruppe Vc BAT entsprechend Entgeltgruppe 8 auf Entgeltgruppe 9c. In der Entgeltgruppe 9a ist neben der Tätigkeit als Disponent eine nach Landesrecht jeweils geforderte Qualifikation erforderlich. Besteht landesrechtlich keine Qualifikationsanforderung, entfällt dieses Erfordernis.

Die bisherige Vergütungsgruppenzulage in der Vergütungsgruppe VIb des Teils "Rettungssanitäter, Rettungsassistenten" der Anlage 1a zum BAT entfällt. Bestandskräfte erhalten Bestandsschutz. Bei einer Höhergruppierung nach § 29 Abs. 1 TVÜ-VKA entfällt die Zulage.

19.3.5 Abschn. XIX: Beschäftigte in Magazinen und Lagern

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XIX – Beschäftigte in Magazinen und Lagern beruhen inhaltlich unverändert auf den Tätigkeitsmerkmalen in dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT.

19.3.6 Abschn. XX: Musikschullehrer

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XX – Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer beruhen inhaltlich unverändert auf den "Tätigkeitsmerkmalen der Musikschullehrer" der Anlage 1a zum BAT.

19.3.7 Abschn. XXI: Reproduktionstechnische Beschäftigte

Die Tätigkeitsmerkmale in Abschn. XXI – Reproduktionstechnische Beschäftigte beruhen inhaltlich unverändert auf dem Teil "Angestellte in technischen Berufen" der Anlage 1a zum BAT.

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