Das Tätigkeitsmerkmal "einfachste Tätigkeiten" gilt für alle Sparten der Entgeltordnung und ist daher in Teil A Abschn. I Ziffer 2 und 3, Teil A Abschn. II und in Teil B nicht mehr gesondert aufgeführt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen