Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die nach dem Anhang zu § 16 TVöD (Bund) keine besonderen Stufenregelungen gegolten haben – sog. "große Entgeltgruppe 9" –, werden von Amts wegen, also ohne Antrag, mit Inkrafttreten der Entgeltordnung stufengleich und unter Anrechnung der bisherigen Stufenlaufzeit der Entgeltgruppe 9b zugeordnet.

 
Praxis-Tipp

Es empfiehlt sich aus Gründen der Transparenz, den Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen.

Die Tabellenbeträge der neuen Entgeltgruppe 9b sind identisch mit denen der bisherigen Entgeltgruppe 9. Fällt die Überleitung in die Entgeltgruppe 9b am 1.1.2014 zeitgleich zusammen mit einem Stufenaufstieg, erfolgt zuerst die Stufenzuordnung und dann die Höhergruppierung.

Nach der Protokollerklärung zu § 27 Abs. 2 und 3 TVÜ-Bund bleibt im Übrigen die Zuordnung zu einer individuellen Zwischen- oder Endstufe durch die Überleitung in die neue Entgeltgruppe 9b unberührt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge