"Leistung" ist das vom Arbeitnehmer in Erfüllung seiner vertraglichen Arbeitspflicht geleistete Arbeiten. Leistungsdaten sind daher Daten, die hierüber Auskunft geben, wie etwa die Ist-Leistung im Vergleich zur Soll-Leistung bei Akkordarbeit, die erbrachte Leistung im Vergleich zur Prämienausgangsleistung oder der Zeitaufwand eines Kundesdiensttechnikers für einzelne Einsatzarbeiten, die Reisezeit für den Kundenbesuch oder die Zeit für die Beschaffung eines Ersatzteils.

"Verhalten" umfasst die willentlich gesteuerte Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Als Verhalten des Arbeitnehmers kann deshalb gewertet werden die Verweigerung eines Teils der geschuldeten Arbeit, die Ablehnung eines neuen Aufgabenbereiches, eine mangelhafte Erfüllung der Arbeitspflicht sowie der verspätete Beginn oder vorzeitiges Beenden der Arbeit. Ebenfalls sind dem Verhalten zuzuordnen z. B. Beleidigungen, strafbare Handlungen, Tätlichkeiten und sonstige Störungen des Betriebsfriedens.

Von besonderer Bedeutung sind Daten über Fehlzeiten. Sowohl Daten über unentschuldigte Fehlzeiten als auch über krankheitsbedingte Fehlzeiten sind Verhaltensdaten. Fehlzeitenauswertungen sind daher mitbestimmungspflichtig.

Nicht unter den Begriff der Leistungs- oder Verhaltensdaten fallen die Statusdaten. Dazu zählen etwa Vor- und Zuname, akademische Titel, Anschrift, Geburtstag und Geburtsjahr, Familienstand, Zahl der Kinder, Steuerklasse, Tarifgruppe, Schule und Ausbildung sowie deren Abschluss, Vorbeschäftigungen und allgemeine Gesundheitsdaten. Dementsprechend verletzt die Speicherung dieser Daten nicht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle, weil diese Daten nichts über Verhalten und Leistung des Arbeitnehmers aussagen.[1]

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