In dem Anhang zu der Anlage 8 sind die Eingruppierungsmerkmale für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes aufgenommen worden. Diese gelten bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des DRK–Reformtarifvertrages einschließlich der Entgeltordnung.

Die Entgeltordnung für den Allgemeinen Teil ist bereits zum 1.1.2013 in Kraft getreten. Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, baldmöglichst die Eingruppierungsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst als auch für den Pflegebereich niederzulegen. Diese sollen dann Anlage 6 b) (Besonderer Teil: Ambulante und stationäre Pflege und Betreuungsdienst) und Anlage 6 c) (Besonderer Teil: Sozial- und Erziehungsdienst) werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge