§ 1 Höhe des Mindestlohns
Der Mindestlohn beträgt
1. |
|
2. |
|
3. |
|
4. |
|
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13. November 2018 (BGBl. I S. 1876) außer Kraft.
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen