§ 1 Höhe des Mindestlohns
Der Mindestlohn beträgt ab
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Mindestlohnanpassungsverordnung vom 15. November 2016 (BGBl. I S. 2530) außer Kraft.
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