Grundlage für die Qualifizierung ist eine Dienstvereinbarung, deren Kernstück ein Anspruch der betroffenen Beschäftigten auf Durchführung eines Gesprächs zur Feststellung des jeweils konkreten individuellen Qualifizierungsbedarfs ist. Gleichzeitig sind die Beschäftigten verpflichtet, an der Qualifizierung mitzuwirken (§ 4 Abs. 2 DigiTV). Sie haben Anspruch auf eine Dokumentation des Gesprächsergebnisses (§ 4 Abs. 4 DigiTV).

Bei der Ermittlung des notwendigen Qualifizierungsbedarfs sind bereits vorhandene Kompetenzen zu berücksichtigen, welche auch im privaten Bereich erworben sein können. Damit wird sichergestellt, dass die Maßnahmen zielgerichtet sowie nur im notwendigen Umfang durchgeführt werden.

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