7.1 Bestehende Arbeitsverhältnisse

Die derzeit gültigen Tarifverträge werden vom Tarifeinheitsgesetz nicht erfasst. Insofern besteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer momentan kein Handlungsbedarf.

Werden im Jahr 2016 die Tarifverträge geändert, verbleibt es jedoch für bestimmte Beschäftigte weiterhin bei unterschiedlichen Tarifregelungen mit mehreren Gewerkschaften, so kommt es damit erstmals nach Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes zu einer Tarifkollision. Diese ist auf der normativen Ebene nach dem Grundsatz der Tarifeinheit aufzulösen.

Wird jedoch z. B. in einem tarifgebundenen kommunalen Krankenhaus mit überwiegend in der Gewerkschaft ver.di organisierten Beschäftigten im Arbeitsvertrag der Ärztinnen und Ärzte zusätzlich auf den TV-Ärzte/VKA Bezug genommen, so geht der Ärztetarifvertrag dem normativ zur Geltung kommenden TVöD-K vor, soweit und solange der Ärztetarifvertrag für die Ärzte günstigere Regelungen enthält. Solange diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht nach hier vertretener Auffassung keine Veranlassung, an der Abwicklung der bestehenden Arbeitsverhältnisse Änderungen vorzunehmen.

7.2 Zukünftig neu abzuschließende Arbeitsverträge

Ist der Arbeitgeber – z. B. durch Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder wie der Bund als Tarifpartei – normativ tarifgebunden, und will der Arbeitgeber ein Auseinanderfallen der Tarifgeltung auf normativer Ebene (TVG) und arbeitsvertraglicher Ebene zukünftig vermeiden, so sollte in den zukünftig abzuschließenden Arbeitsverträgen ein Verweis auf den "für den Betrieb jeweils gültigen Tarifvertrag" (sog. große dynamische Verweisungsklausel) aufgenommen werden.

Will ein Krankenhaus dagegen auch bei neu eingestellten Ärzten zukünftig grundsätzlich den mit dem Marburger Bund abgeschlossenen Tarifvertrag anwenden, so empfiehlt es sich, im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass sich das Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des TV-Ärzte (VKA) bzw. bei Universitätskliniken nach dem TV-Ärzte (Länder) richtet.

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