Überblick

Der Gesetzgeber hatte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Pandemie stark belastet waren, zahlreiche Notfallregelungen eingeführt. Damit sollten Arbeitsplätze erhalten, Firmeninsolvenzen abgewendet sowie Einkommensverluste von Arbeitnehmern und Einnahmeausfälle von Betrieben abgefedert werden. Dieser Beitrag führt alle sozialversicherungsrechtlichen Sonderregelungen auf, von denen die Entgeltabrechnung während der Corona-Pandemie betroffen war.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Hier werden die Regelungen durch das "Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2" (Sozialschutz-Paket I, BGBl 2020 I S. 575), das "Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" (Sozialschutz-Paket II, BGBl 2020 I S. 1055), das "Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie" (Sozialschutz-Paket III, BGBI 2021 I S. 335), das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" (BGBl 2020 I S. 493), das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" (BGBl 2020 I S. 1018), das "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" (BGBl 2020 I S. 2397), das "Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz – BeschSiG)" (BGBl 2020 I S. 2691), das "Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)" (BGBl 2020 I S. 3096), das "Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)" (BGBl 2020 I S. 3334), das "Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze (BGBl 2020 I S. 2855)", das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz)" (BGBl 2021 I S. 2), das "Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen" (BGBl 2021 I S. 369), "Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"(BGBl 2021 I S. 802), das "Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer"(Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbStEntModG; BGBl 2021 I S. 1257), das "Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" (BGBl 2021 I S. 4906), das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (BGBl 2021 I S. 5162)", das "Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)", das "Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerable Personengruppen vor COVID-19", die "Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (KurzarbeitergeldverordnungKugV; BGBl 2020 I S. 595)", die "Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung" (BGBl 2020 I S. 2259), die "Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung" (BGBI 2021 I S. 381), die "Zweite Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld" – (Zweite Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 2. KugBeV; BGBl 2020 I S. 2165), die "Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung" (BGBI 2021 I S. 1821), die "Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung" (BGBI 2021 I S. 4388), die "Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV)", die "Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld", die "Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie" (Vereinfachter-Zugang-VerlängerungsverordnungVZVV; BGBl 2020 I S. 1509), die "Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, im Bundesausbildungsförderungsgesetz und anderen Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie" (BGBl 2022 I S. 426), die "Erste Verordnung zur Änderung der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung", die "Verordnung zu Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld" (Kurzarbeitergeldzugangsverordnung), die "Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung", den Erlass in Form des BMF-Schreibens vom 26.10.2020, IV C 5 – S2342/20/10012 :003, die §§ 11, 11a AÜG (Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung), das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das "Achte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buc...

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