11.3.4.1 Dauer

Die Dauer der bezahlten Bildungsfreistellung beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

11.3.4.2 Anrechnung

Bei einem Arbeitsplatzwechsel wird die im selben Kalenderjahr schon gewährte Freistellung angerechnet. Überdies ist eine Anrechnung von sonstigen Freistellungen, die auf anderen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beruhen, möglich, wenn sie den Grundsätzen der Bildungsfreistellung des BbgWBG entsprechen.

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