Der Anspruch auf Bildungszeit muss spätestens 9 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber muss unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch über den Antrag auf Bildungszeit entscheiden.
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