Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz – BFG) vom 30.3.1993 (GVBl. 1993, 157), zuletzt geändert durch Art. 20 des Gesetzes vom 22.12.2015.[1]
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