Die Analyseverpflichtung bezieht sich insbesondere auf:

  • Gefährdung des Sehvermögens

    Hierunter ist die Darstellungsqualität der Informationen auf Bildschirm und Vorlagen unter Berücksichtigung der optischen Rahmenbedingungen wie natürliche und künstliche Beleuchtung und deren evtl. Störfaktoren wie Blendung und Spiegelung zu verstehen.

  • Körperliche Beschwerden

    Körperliche Probleme können auftreten bei nicht optimaler Gestaltung der Arbeitskomponenten wie Arbeitstisch, Arbeitsstuhl, Bildschirm und Konzepthalter sowie Fußstütze. Des Weiteren auch aus einer ungünstigen Gestaltung der physikalischen Umgebungsbedingungen wie Klima, Lärm, Strahlung, Licht- und Platzverhältnisse.

  • Psychische Belastungen

    Diese Verpflichtung ist neu. Psychische Belastungen können durch Unter-, aber insbesondere auch durch Überforderungen der psychischen Leistungsvoraussetzungen durch mangelnde Kenntnisse und Fertigkeiten, monotone Arbeitsaufgaben oder restriktive organisatorische Bedingungen entstehen, die die Individualität und Entscheidungsfreiheit der Mitarbeiter zu sehr einschränken. Psychische Belastungen führen u. a. zu Ermüdungs-, Monotonie- oder Streßerscheinungen.

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