EG-Richtlinien sind nicht unmittelbar geltendes Recht, sondern bedürfen der Umsetzung durch die Bundesregierung. Durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 21.8.1996 ist die EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und die sie ergänzende Richtlinie für den betrieblichen Arbeitsschutz für Beschäftigte mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis in deutsches Recht transformiert worden.[1] In § 19 ArbSchG wurde eine besondere Verordnungsermächtigung für die zügigeUmsetzung der EG-Einzelrichtlinien zum Arbeitsschutz vorgesehen. Gestützt auf § 19 ArbSchG hat der Gesetzgeber bis jetzt 6 Rechtsverordnungen erlassen:
- PSA-Benutzungsverordnung vom 4.12.1996
- Lastenhandhabungsverordnung vom 4.12.1996
- Bildschirmarbeitsverordnung vom 4.12.1996
- Arbeitsstättenänderungsverordnung vom 4.12.1996
- Arbeitsmittelbenutzungsverordnung vom 11.3.1997
- Mutterschutzrichtlinienverordnung vom 15.4.1997
Von den insgesamt 13 EG-Einzelrichtlinien sind alle, bis auf zwei[2] in innerdeutsches Recht transformiert worden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen