Amtfrau |
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Amtmann |
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Kriminalhauptkommissarin1) |
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Kriminalhauptkommissar1) |
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Polizeihauptkommissarin1) |
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Polizeihauptkommissar1) |
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Fachlehrerin2) |
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Fachlehrer2) |
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Fachlehrerin |
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Fachlehrer |
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1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
2) Mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird, als Eingangsamt.
3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10.
4) In diese Besoldungsgruppe können nur Beamtinnen und Beamte eingestuft werden, die nach Abschluss der Ausbildung eine achtjährige Lehrtätigkeit oder eine dreijährige Dienstzeit seit Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit als Fachlehrerin oder Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 10 verbracht haben
5) Soweit nicht als Fachlehrerin oder Fachlehrer nach Fußnote 2, als Eingangsamt.
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