Nach § 19 Abs. 1 Unterabs. 2 BAT (alte Fassung) werden bis zum 31.12.2001 in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (§ 3n BAT) abgeleistete Zeiten bei Berechnung der Beschäftigungszeit nicht berücksichtigt. Die genannte Vorschrift wurde mit dem 77. Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 29.10.2001 ersatzlos gestrichen. Nach der Übergangsvorschrift in § 4 Abs. 1 des 77. ÄnderungsTV werden Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung jedoch erst ab dem 1.1.2002 angerechnet.

Der Ausschluss von Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung erscheint im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung von teilzeitbeschäftigten und vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern (§ 4 Abs. 1 TzBfG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 TzBfG) bedenklich (vgl. auch Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten). Ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung ist nicht erkennbar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge