Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die bei einer Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld hätten (z. B. Altersrentner), ist für die Berechnung des Beitragszuschusses der ermäßigte Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung anzuwenden. Dieser beträgt 14,0 %. Der Höchstzuschuss beträgt in diesem Fall ([14,0 % + 1,7 %] : 2 = 7,85 %; 5.175,00 EUR × 7,85 % =) 406,24 EUR (2023: 389,03 EUR).

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