Die Klage des Arbeitnehmers ist eine Feststellungsklage.[1] Der Antrag ist gerichtet auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis beim beklagten Arbeitgeber nicht zum vorgesehenen Beendigungszeitpunkt beendet worden ist.

Das nach § 256 ZPO notwendige "Interesse des Klägers an der alsbaldigen Feststellung" ist gegeben, wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis bald zu beenden.

Der Arbeitnehmer kann bereits unmittelbar nach Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages Klage auf Feststellung erheben, wenn er im Einzelnen die Umstände darlegt, aus denen sich ein alsbaldiges Feststellungsinteresse ergibt.[2]

[1] BAG AP Nr. 48 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag.
[2] BAG AP Nr. 48 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag.

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