Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen. Aufgrund der Eintragungen im Lohnkonto hat der Arbeitgeber nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg die Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer einen nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.

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