Nach dem BAT erhält jeder Angestellte eine allgemeine Zulage nach dem Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte. Vier, nach Vergütungsgruppen gestaffelte Beträge sind vorgesehen. Die Vergütungsgruppen VIII und Vb BAT sind nochmals aufgeschlüsselt: In einigen Fallgruppen wird die höhere, in anderen die niedrigere Zulage gezahlt.

 
Hinweis

Dem BAT-Anwender wird empfohlen, die Stellenzulage in die Grundvergütung einzurechnen und nicht mehr als eigenständigen Vergütungsbestandteil auszuzahlen.

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