Orientierungssatz
Haben die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich eine bezahlte Arbeitsfreistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses beschlossen, so kann der Arbeitnehmer vorbehaltlich des Wettbewerbsverbots gemäß HGB § 60 eine andere Tätigkeit mangels einer gegenteiligen Vereinbarung im Vergleich ohne Anrechnungsverpflichtung aufnehmen.
Verfahrensgang
LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 13.06.1979; Aktenzeichen 6 (5) Sa 409/79) |
ArbG Düsseldorf (Entscheidung vom 10.01.1979; Aktenzeichen 10 Ca 5069/78) |
Fundstellen
Dokument-Index HI440947 |
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