Leitsatz (redaktionell)

Heimarbeiter haben keinen Anspruch auf Vergütung für solche Feiertage, die auf einen Sonntag entfallen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie am Sonntag gearbeitet hätten und diese Arbeit arbeitszeitrechtlich zulässig wäre.

 

Normenkette

HAG § 1; FeiertLohnzG § 1 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

LAG Berlin (Entscheidung vom 06.06.1978; Aktenzeichen 6 Sa 34/78)

 

Fundstellen

Haufe-Index 438773

BAGE 32, 68-71 (LT1)

BAGE, 68

DB 1979, 2500-2501 (LT1)

ARST 1980, 52 (LT1)

BlStSozArbR 1980, 100 (T1)

AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG (LT1), Nr 34

AR-Blattei, ES 910 Nr 18 (LT1)

AR-Blattei, Heimarbeit Entsch 18 (LT1)

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