Leitsatz (redaktionell)

Zahlt ein Arbeitgeber seinem neu eingestellten Arbeitnehmer die Umzugskosten als zinsloses Darlehen mit der Maßgabe, daß das Darlehen in voller Höhe zurückzuzahlen ist, falls der Arbeitnehmer vor Ablauf von drei Jahren aus seinen Diensten ausscheidet, so ist eine solche Regelung jedenfalls dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Erstattungsbetrag etwa einem Monatsverdienst des Arbeitnehmers entspricht und der Stellungs- und Wohnungswechsel auch dessen Interessen dienen.

 

Normenkette

GG Art. 12; BGB § 611

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Entscheidung vom 06.02.1974; Aktenzeichen 6 Sa 528/73)

 

Fundstellen

Haufe-Index 439903

DB 1975, 1083-1084 (LT1)

ARST 1975, 129 (LT1)

JR 1977, 104

SAE 1976, 71-72 (LT1)

WM IV 1975, 1093-1094 (LT1)

AP, (LT1)

AR-Blattei, ES 1460 Nr 2 (LT1)

AR-Blattei, Sonderleistungen Entsch 2 (LT1)

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