Leitsatz (redaktionell)

Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines unbezahlten Urlaubs aus Anlaß zweiwöchiger Betriebsferien und erhält er Lohnfortzahlung erst für die Zeit nach Ablauf des unbezahlten Urlaubs, so beginnt die Sechswochenfrist (LFZG § 1 Abs 1) nicht mit dem Tag der Erkrankung sondern mit Einsetzen der Lohnfortzahlung.

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Entscheidung vom 02.08.1973; Aktenzeichen 4 Sa 224/73)

ArbG Hagen (Westfalen) (Urteil vom 21.03.1973; Aktenzeichen 2 Ca 1400/72)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440185

BetrR 1974, 639

ARST 1975, 7

RdA 1974, 315

SAE 1975, 106-108 (LT1)

AP § 1 LohnFG (LT1), Nr 36

AR-Blattei, ES 1000 Nr 139

AR-Blattei, Krankheit des Arbeitnehmers Entsch 139

EzA § 1 LohnFG, Nr 41

PraktArbR, LohnFortzG Nr 245

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