Leitsatz (redaktionell)
Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines unbezahlten Urlaubs aus Anlaß zweiwöchiger Betriebsferien und erhält er Lohnfortzahlung erst für die Zeit nach Ablauf des unbezahlten Urlaubs, so beginnt die Sechswochenfrist (LFZG § 1 Abs 1) nicht mit dem Tag der Erkrankung sondern mit Einsetzen der Lohnfortzahlung.
Verfahrensgang
LAG Hamm (Entscheidung vom 02.08.1973; Aktenzeichen 4 Sa 224/73) |
ArbG Hagen (Westfalen) (Urteil vom 21.03.1973; Aktenzeichen 2 Ca 1400/72) |
Fundstellen
Haufe-Index 440185 |
BetrR 1974, 639 |
ARST 1975, 7 |
RdA 1974, 315 |
SAE 1975, 106-108 (LT1) |
AP § 1 LohnFG (LT1), Nr 36 |
AR-Blattei, ES 1000 Nr 139 |
AR-Blattei, Krankheit des Arbeitnehmers Entsch 139 |
EzA § 1 LohnFG, Nr 41 |
PraktArbR, LohnFortzG Nr 245 |
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