Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässige Revision

 

Orientierungssatz

Hat das LArbG die Revision nicht zugelassen und wird trotz Rechtsmittelbelehrung dagegen Revision eingelegt, so kann diese eindeutige Erklärung nicht in eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision umgedeutet werden.

 

Normenkette

ZPO § 554a; ArbGG § 72 Fassung: 1979-07-02

 

Fundstellen

Dokument-Index HI440007

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