Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzulässige Revision
Orientierungssatz
Hat das LArbG die Revision nicht zugelassen und wird trotz Rechtsmittelbelehrung dagegen Revision eingelegt, so kann diese eindeutige Erklärung nicht in eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision umgedeutet werden.
Normenkette
ZPO § 554a; ArbGG § 72 Fassung: 1979-07-02
Fundstellen
Dokument-Index HI440007 |
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