Ein vorzeitiges Ende des Vertragsverhältnisses tritt ein, wenn der Studierende vor Ablauf der vereinbarten Dauer des Ausbildungs- und Studienverhältnisses sowohl die integrierte Ausbildung als auch den Studienteil erfolgreich abgeschlossen hat.

Die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfungen ergeben sich aus den jeweils geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, die für den ausbildungsintegrierten dualen Studiengang maßgebend sind. Bis zum Ende des dualen Studiengangs müssen sämtliche Abschnitte mit einer Prüfungsleistung erfolgreich abgeschlossen sein, der Ausbildungsteil z. B. mit einer Abschussprüfung in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf, der Studienteil mit der Erlangung eines akademischen Grades (z. B. Bachelor). Formal endet der duale Studiengang mit der Exmatrikulation. Diese erfolgt entweder durch die Hochschule, wenn der Studierende die letzte Prüfung bestanden hat und er vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist oder auf Antragstellung des Studierenden nach Ausfertigung des Zeugnisses, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die letzte Prüfungsleistung abgelegt wurde (zur Exmatrikulation bei Aufgabe des Studiums siehe nachfolgend Ziffer 2.18.2.2.2).

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