Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Tarifkonkurrenz im herstellenden Buchhandel bei angestellten Redakteuren

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Auch bei solchen Mitarbeitern handelt es sich um "Redakteure" iS der Tarifverträge für Redakteure in Zeitschriftenverlagen, die zwar selbst keine Artikel verfassen, sondern lediglich Manuskripte externer Autoren redigieren, stilistisch überarbeiten und die Manuskripte für die jeweiligen Hefte zusammenstellen.

2. Zwischen dem Tarifvertrag über die Altersversorgung der Redakteure an Zeitschriften und dem Tarifwerk des herstellenden Buchhandels in Baden-Württemberg kann Tarifkonkurrenz bestehen.

3. Steht die Tarifanwendung in einem Verlag in Frage, der schwerpunktmäßig mit der Herstellung von Büchern befaßt ist, so ist der Tarifvertrag über die Altersversorgung der Redakteure an Zeitschriften für Redakteure des Verlags gemäß Spezialitätsprinzip auch dann nicht anwendbar, wenn das konkurrierende Tarifwerk des herstellenden Buchhandels in Baden-Württemberg keine Altersversorgung vorsieht.

 

Normenkette

TVG § 4

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 05.09.1990; Aktenzeichen 4 AZR 59/90)

 

Fundstellen

AfP 1989, 690-691 (LT1-3)

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