Leitsatz (redaktionell)

Eine abschließende tarifliche Regelung mit der Folge der Sperrwirkung nach BetrVG § 87 Abs 1 Eingangssatz kann auch dann vorliegen, wenn der Tarifvertrag zu einer Frage schweigt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der geregelten Sachmaterie steht (Problem der "negativen Regelung").

 

Normenkette

TVG § 1; BetrVG § 87 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 442309

DB 1980, 1803-1804 (LT1)

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