Leitsatz (redaktionell)

Die Kürzungsmöglichkeit des Erholungsurlaubs wegen Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs entfällt im Geltungsbereich günstigerer Tarifverträge. Das sind zB die Urlaubsabkommen der Metallindustrie in Baden-Württemberg.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG Stuttgart - 2 Sa 138/83.

 

Normenkette

TVG § 1; MuSchG § 8d S. 1 Fassung: 1979-06-27

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 07.04.1987; Aktenzeichen 8 AZR 261/84)

 

Fundstellen

AiB 1983, 157-157 (LT1)

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