Entscheidungsstichwort (Thema)
Entsendungsrecht des Betriebsrats eines Gemeinschaftsunternehmens in den Konzernbetriebsrat der Beteiligungsgesellschaft
Leitsatz (redaktionell)
Ein Unternehmen, dessen Kapital zu je 50 % von zwei Beteiligungsgesellschaften gehalten wird, die es gleichberechtigt beherrschen, bildet mit diesen einen Konzern. Dies folgt aus dem Gesetzeszweck, Mitbestimmung dort zu ermöglichen, wo unternehmerische Leitungsmacht im Einzelfalle entfaltet und ausgeübt wird.
Orientierungssatz
Die gegen die Entscheidung eingelegte Beschwerde ist durch Beschluß des LArbG Hamm vom 16.1.1985 - 3 TaBV 53/84 - zurückgewiesen worden.
Normenkette
BetrVG §§ 1, 54; AktG § 18 Abs. 1
Nachgehend
LAG Hamm (Beschluss vom 16.01.1985; Aktenzeichen 3 TaBV 53/84) |
Fundstellen
Haufe-Index 444458 |
DB 1985, 240-240 (LT1) |
ArbuR 1985, 61-61 (L1) |
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