Entscheidungsstichwort (Thema)

Ehegattenzulage für weibliche Arbeitnehmer

 

Orientierungssatz

1. Eine nur männlichen Arbeitnehmern gewährte tarifliche Ehegattenzulage bedeutet eine geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierung.

2. Der Anspruch ergibt sich entweder direkt aus Art 119 EWG-Vertrag, der den Grundsatz der Lohngleichheit für männliche und weibliche Arbeitnehmer postuliert, oder, falls die Zulage individualrechtlich zugesagt wurde, aus BGB § 612 Abs 3.

 

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 2; BGB § 612 Abs. 3

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 13.11.1985; Aktenzeichen 4 AZR 234/84)

 

Fundstellen

BB 1983, 2182-2182 (T)

ArbuR 1984, 90-90 (S1)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge