Die besonderen Modalitäten des Sabbatjahrmodells sind in einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag niederzulegen. Diese Vereinbarung sollte enthalten
- die Laufzeit des Sabbatjahrmodells;
- mit welchem Arbeitszeitumfang (z.B. 75 %, 80 %) der Arbeitnehmer während der Gesamtdauer des Modells als Teilzeitbeschäftigter gilt;
- die zeitliche Lage der Arbeitsphase und der Freistellungsphase;
- Regelungen über die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Modells;
- eine Rückzahlungsverpflichtung etwaig überzahlter Bezüge;
- eine Regelung über die Verlängerung der Arbeitsphase bei längerer Erkrankung;
- eine Anzeige- und Genehmigungspflicht bezüglich Nebentätigkeiten.
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