Die besonderen Modalitäten des Sabbatjahrmodells sind in einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag niederzulegen. Diese Vereinbarung sollte enthalten

  • die Laufzeit des Sabbatjahrmodells;
  • mit welchem Arbeitszeitumfang (z.B. 75 %, 80 %) der Arbeitnehmer während der Gesamtdauer des Modells als Teilzeitbeschäftigter gilt;
  • die zeitliche Lage der Arbeitsphase und der Freistellungsphase;
  • Regelungen über die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Modells;
  • eine Rückzahlungsverpflichtung etwaig überzahlter Bezüge;
  • eine Regelung über die Verlängerung der Arbeitsphase bei längerer Erkrankung;
  • eine Anzeige- und Genehmigungspflicht bezüglich Nebentätigkeiten.

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